Auch wenn das Motorrad fahren bis 125 Kubikzentimeter nun vereinfacht wird und ohne Prüfung möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen für den Erwerb des Zusatzes erfüllt sein. Der Führerscheinbesitzer muss mindesten 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis sein. Die fünf Jahre dürfen dabei nicht durch ein Fahrverbot unterbrochen worden sein. Eine Führerscheinprüfung entfällt zwar, die entsprechende Schulung für B196 ist aber trotzdem notwendig. Die Erweiterung zum Führerschein umfasst einen theoretischen und praktischen Teil von insgesamt neun Unterrichtseinheiten. Nach vier Doppelstunden Theorie und fünf Doppelstunden Praxis in der Fahrschule ist man berechtig, Motorrad mit dem Autoführerschein zu fahren