Theoretische Prüfung
Theoretische Prüfung

Prüfungen bei der DEKRA

Theoretische Prüfungen bei der DEKRA

Bitte beachtet die folgenden Hinweise von der DEKRA:

 

Damit die Theorieprüfungen rechtskonform und unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden können, bitten wir Sie Ihre Bewerber über die nachfolgenden Voraussetzungen zu informieren:

 

1. Die Theorieprüfung ist bitte mindestens 5 Tage vor der Prüfung per Überweisung zu bezahlen:

Zahlungsempfänger: DEKRA Automobil GmbH

IBAN: DE26 5001 0060 0007 7406 04

BIC: PBNKDEFF

Kreditinstitut: Postbank Frankfurt

Zahlungsgrund: Bewerbernummer (________)*, Name, Vorname

Betrag für die Theorie: 22,49 €

 

* Die Bewerbernummer teilen wir euch auf Anfrage mit

 

2. Die Bewerber tragen beim Betreten der Prüfstelle und bei der Durchführung der Prüfung MundNaseSchutz (MNS), diese sind durch die Bewerber vorzuhalten bzw. mitzubringen.

3. Für die Identifikation, vor der Prüfung, ist die Maske zu lüften bzw. abzunehmen.

4. Wir bitten um unbedingte Einhaltung der Abstände sowie der vorbereiteten Wege in der Prüfstelle.

 

Die Informationen zum Prüfungsablauf sind auch auf der Internetseite der DEKRA veröffentlicht:

https://www.dekra.de/berlin-tempelhof/kontakt/oeffnungszeiten.html

Praktische Prüfungen bei der DEKRA

Damit die auch die praktischen Prüfungen rechtskonform und unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden können, bitten wir Sie Ihre Bewerber über die nachfolgenden Voraussetzungen zu informieren:

 

1. Die praktische Prüfung ist bitte mindestens 5 Tage vor der Prüfung per Überweisung zu bezahlen:

Zahlungsempfänger: DEKRA Automobil GmbH

IBAN: DE26 5001 0060 0007 7406 04

BIC: PBNKDEFF

Kreditinstitut: Postbank Frankfurt

Zahlungsgrund: Bewerbernummer (________)*, Name, Vorname

Betrag: wird von der Fahrschule mitgeteilt

 

* Die Bewerbernummer teilen wir euch auf Anfrage mit

 

2. Die Bewerber tragen bei der Durchführung der Prüfung MundNaseSchutz (MNS), diese sind durch die Bewerber vorzuhalten bzw. mitzubringen.

3. Zur Identifikation des Bewerbers unmittelbar vor Prüfungsantritt ist die Maske durch den Bewerber zu lüften bzw. abzunehmen.

4. Vor Prüfungsbeginn ist das Fahrschulfahrzeug am Abfahrort gut durchzulüften

5. Einweisungsgespräch, Sicherheitskontrolle und Prüfungsauswertung erfolgen außerhalb des Fahrzeugs. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten;

6. Während der Prüfungsfahrt sollte in geeigneten Situationen bzw. an geeigneten Stellen eine ergänzende Belüftung durchgeführt werden.

7. Die Prüfung wird nicht durchgeführt, wenn kein MNS getragen wird bzw. die Prüfgebühren nicht vorab bezahlt wurden.