Die Fahrübungen werden immer als Doppelstunden (je 80 Minuten) abgehalten. Die Anzahl der Fahrübungen ist nicht vorgeschrieben, sondern richtet sich nach Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Fahrschülers.
Zusätzlich sind für die Klassen B und A folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Die Fahrübungen können Sie montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr absolvieren.
Folgende Fahrzeuge stehen Ihnen zur Verfügung:
Schaltwagen:
Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage ausgestattet.